Info/Links
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Nähere Informationen zum Thema „Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern“ sowie „Fragenkatalog“ und „Lösungsschablone“ finden Sie unter:
Informationen zu „Reisen ins Ausland mit dem eigenen Hund, Katze oder Frettchen“ gibt es hier: